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   SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15   

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SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15 (https://dejure.org/2017,2470)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2017 - S 2 R 3648/15 (https://dejure.org/2017,2470)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - S 2 R 3648/15 (https://dejure.org/2017,2470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits ab einem früheren Zeitpunkt gestützt auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch; Informationsverpflichtung eines Rentenversicherungsträgers über die durch eine Gesetzesänderung ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 SGB 1, § 15 SGB 1, § 38 SGB 6, § 51 Abs 3a S 1 Nr 4 SGB 6, § 99 Abs 1 S 1 SGB 6
    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - früherer Rentenbeginn - verspäteter Rentenantrag - anlasslose Beratungspflicht gem § 115 Abs 6 SGB 6 aufgrund der Gesetzesänderung durch Art 1 Nr 2 RVLVG - Erfüllung der Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Zur Verpflichtung eines Rentenversicherungsträgers, nach Gesetzesänderungen seine Versicherten zu informieren.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 56/97 R

    Beratungspflicht und Hinwirkung auf rechtzeitige Antragstellung - geeignete Fälle

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15
    Diese Personengruppe hätte die Beklagte durch eine entsprechende Auswertung der bei ihr elektronisch gespeicherten Datensätze ermitteln und sodann gesondert anschreiben müssen, da gerade bei diesen Personen eine erhöhte Gefahr bestand, dass diese die Frist des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI in Unkenntnis der Gesetzesänderung und im Vertrauen auf eine vorangegangene Rentenauskunft oder Rentenberatung versäumen (vergl. für den Fall einer Gesetzesänderung bei langjährig Versicherten: BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 5 RJ 56/97 R -, Rn. 34, Juris).

    c.) Da die Klägerin sich auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch berufen kann, muss die Kammer nicht abschließend entscheiden, ob die Vorschrift des § 99 Abs. 1 S 2 SGB VI eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne von § 27 SGB X - dessen Voraussetzungen im vorliegenden Fall wohl erfüllt wären - tatsächlich ausschließt (die Möglichkeit einer Widereinsetzung ausdrücklich bejahend Fichte in: Hauck/Noftz, SGB, 09/11, § 99 SGB VI, Rn. 5 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 22/87 - a.A. Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 99 SGB VI, Rn. 25; jeweils offen lassend: BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 5 RJ 56/97 R -, Juris Rn. 16 und BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 -, Juris Rn. 32).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15
    Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15 -, Juris Rn. 28, mit ausführlichem Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15
    c.) Da die Klägerin sich auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch berufen kann, muss die Kammer nicht abschließend entscheiden, ob die Vorschrift des § 99 Abs. 1 S 2 SGB VI eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne von § 27 SGB X - dessen Voraussetzungen im vorliegenden Fall wohl erfüllt wären - tatsächlich ausschließt (die Möglichkeit einer Widereinsetzung ausdrücklich bejahend Fichte in: Hauck/Noftz, SGB, 09/11, § 99 SGB VI, Rn. 5 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 22/87 - a.A. Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 99 SGB VI, Rn. 25; jeweils offen lassend: BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 5 RJ 56/97 R -, Juris Rn. 16 und BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 -, Juris Rn. 32).
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15
    Jeder dieser vier Verfügungssätze ist dabei grundsätzlich der eigenständigen Bindungswirkung im Sinne von § 77 SGG zugänglich (vergl. BSG, Urteil vom 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R -, Juris Rn. 17).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15
    c.) Da die Klägerin sich auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch berufen kann, muss die Kammer nicht abschließend entscheiden, ob die Vorschrift des § 99 Abs. 1 S 2 SGB VI eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne von § 27 SGB X - dessen Voraussetzungen im vorliegenden Fall wohl erfüllt wären - tatsächlich ausschließt (die Möglichkeit einer Widereinsetzung ausdrücklich bejahend Fichte in: Hauck/Noftz, SGB, 09/11, § 99 SGB VI, Rn. 5 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 22/87 - a.A. Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 99 SGB VI, Rn. 25; jeweils offen lassend: BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 5 RJ 56/97 R -, Juris Rn. 16 und BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 -, Juris Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2014 - L 12 AS 4500/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - rückwirkende Aufhebung einer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15
    Dem Versicherten muss ferner (2.) ein Nachteil entstanden sein, wobei zwischen der Pflichtverletzung und dem Nachteil auch (3.) ein Kausalzusammenhang bestehen muss (vergl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2014 - L 12 AS 4500/13 -, Juris Rn. 32).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 62/97 R

    Wechsel von RVO-Altersruhegeld zu SGB 6-Altersrente als "geeigneter Fall

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.02.2017 - S 2 R 3648/15
    Im Gegensatz zur allgemeinen Aufklärung der Versicherten über ihre Rechte (§ 13 SGB I) ist hier der Rentenversicherungsträger verpflichtet, den Angehörigen der Fallgruppe die entsprechenden Hinweise im Regelfall ("soll") zu geben (BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 5 RJ 62/97 R -, Juris Rn. 18 mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG).
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